PULS 130

Private Guiding & Personal Training

PULS 130 // AGB

§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich
1) Personal Training umfasst eine auf die Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten ausgerichtete, individuell gestaltete, sportliche Trainingsmaßnahme, die in einer oder mehreren vom Personal Trainer vorbereiteten und persönlich angeleiteten Trainingseinheiten (im Folgenden TE genannt) durchgeführt wird.
2) Private Guiding umfasst eine persönliche und individuelle Trainingsbegleitung des Klienten (im Folgenden Tour genannt). Sie umfasst zudem die Ausarbeitung einer an den Wünschen und Vorgaben des Klienten zu Dauer und körperlichem Anspruch ausgerichteten Tour (Rennrad, Mountainbike, PowerWalk, Jogging).
3) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) liegen allen Dienstleistungen zugrunde, mit denen Sie puls130, in Person; André Deutscher (im Folgenden puls130, Privat Guide oder Personal Trainer genannt) beauftragen.

§ 2 Vertragsgegenstand
1) Sie schließen mit puls130 einen Dienstleistungsvertrag über jeweils eine von Ihnen gebuchte Dienstleistung ab, die auf der Website (www.puls130.eu) beschrieben ist und/oder der ein mündliches, fernmündliches oder schriftliches Angebot zugrunde liegt.
2) Ein Dienstleistungsvertrag kann auch mündlich/fernmündlich geschlossen werden. Wird der Vertrag mündlich/fernmündlich durch puls130 bestätigt, gilt der Vertrag als rechtsgültig zustande gekommen.
3) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gilt im Personal Training ein Stundensatz von
€ 120,00 inkl. MwSt. zzgl. eventueller Auslagen und Aufwendungen, Fahrtkosten, etc. als vereinbart.
4) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gilt im Privat Guiding ein Stundensatz von € 80,00 inkl. MwSt. zzgl. eventueller Auslagen und Aufwendungen, Fahrtkosten, etc. als vereinbart.
5) Puls130 ist verpflichtet, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Dienstleistungen individuell zu beraten und zu betreuen.
6) Im Personal Training sind Stundenpakete, ein Programm oder nach individueller Absprache auch Einzelstunden buchbar. Bei Private Guiding wird durch den Klienten die jeweils individuell erstellte Tour, einschließlich der persönlichen Führung und Begleitung durch puls130 gebucht.
7) Eine TE Personal Training dauert 60 Minuten. Art, Umfang und Ort der TE werden mit dem Klienten individuell abgesprochen. Inhalte und Ziele des Trainings werden vorab in einem Beratungsgespräch abgestimmt.

§ 3 Form
1) Der Dienstleistungsvertrag kann sowohl schriftlich wie auch mündlich geschlossen werden.
2) Die AGB zum Vertragsverhältnis sind auf der Website www.puls130.eu einzusehen und liegen jeder Vereinbarung zugrunde.

§ 4 Leistungen
Ausschließlich folgende Leistungen werden durch puls130 angeboten:
1) Privat Guiding: Individuelle Ausarbeitung von Trainingseinheiten per Rennrad, Mountainbike und zu Fuß (Power Walking, Jogging), nach Vorgaben und Wünschen des Klienten zu bevorzugtem Zeitpunkt, Dauer, Entfernung & Streckenprofil (Ausmaß der körperlichen Belastung) und die Trainingsbegleitung/Wegführung des Klienten. Diese Dienstleistung setzt die vernünftige Selbsteinschätzung der körperlichen Leistungsfähigkeit des Klienten in den von ihm genannten Parametern der gebuchten Tour voraus. Die ausgearbeiteten Touren sind körperlich anspruchsvoll. Ein vorheriger Gesundheits-Checkup kann durch puls130 nicht geleistet werden und findet nicht statt. Der Klient hat stets die Verantwortung für sein leibliches Wohl und seine Gesundheit. Bei körperlichem Unwohlsein hat der Klient den Privat Guide unverzüglich zu informieren.
2) Personal Training: Funktionelles Bewegungstraining und Bodyweighttraining zur Verbesserung der Fähigkeiten des gesamten Bewegungsapparates durch gymnastische Übungen, Fettabbau, Muskelaufbau und Krafttraining mit Geräten/Kleingeräten, freien Gewichten oder Widerstandsbändern. Dehnen und Stretching. Individuelle Ernährungsberatung. Sportliche Betätigung ist immer auch eine Belastung für den Körper. Eine vorherige eingehende Untersuchung bei einem Sportmediziner wird seitens puls130 ausdrücklich empfohlen. Spätestens bei Abschluss eines Vertrages wird ggfs. eine entsprechende Untersuchung verbindlich vereinbart, um bestimmte Risiken auszuschließen und eine medizinisch fundierte Grundlage für die körperliche Konstitution des Klienten und damit für die zukünftig optimale Trainingsbelastung zu erhalten. Bei der Terminabstimmung mit einer uns partnerschaftlich verbundenen Praxis ist puls130 jederzeit gerne behilflich.

§ 5 Terminierung / Zahlungsbedingungen
1) Alle TE und Touren werden ausschließlich mit puls130 im Voraus schriftlich oder mündlich vereinbart.
2) Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Trainingstermin wird das Honorar für die vereinbarte TE in Rechnung gestellt.
3) Im Krankheitsfall oder sonstigen Gründen muss die daraus resultierende Terminabsage puls130 durch den Klienten, spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Trainingstermin mitgeteilt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist das vereinbarte Honorar fällig. Ein zusätzlicher Ausweichtermin kann ggf. vereinbart werden.
4) Bei einer Terminabsage durch puls130 können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits bezahlte TE werden gutgeschrieben.
5) Termine im Freien dürfen bei schlechtem Wetter nur von puls130 abgesagt werden. Erfolgt keine Absage, findet die TE/Tour am vereinbarten Ort statt.

§ 6 Gebühren
1) Das Honorar für eine einzeln gebuchte TE Personal Training beträgt € 120,00 inkl. MwSt.
2) Das Honorar für eine einzelne Stunde Privat Guiding beträgt € 80,00 inkl. MwSt. Vorab zu zahlen.
3) Sonstige Kosten wie Beiträge / Tageskarten in Fitnessstudios, Leihgebühren für Trainingsgerät, Eintrittsentgelte, Reise- & Übernachtungskosten sind vom Klienten zu tragen.
4) Der Klient erhält für jede gebuchte Dienstleistung eine Rechnung.
5) Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug sofort nach Erhalt bar zu entrichten oder auf das nachstehende Konto zu überweisen:
Kontoinhaber: André Deutscher
Bank: Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG
IBAN: DE56 3806 0186 2015 2610 16
BIC: GENODED1BRS
Solange der Rechnungsbetrag nicht beglichen ist, entfällt der Anspruch auf eine weitere Trainingsbetreuung.

§ 7 Gutscheine
1) Die Einlösung eines Gutscheins und das daraus resultierende Personal Training unterliegen den AGB.
2) Der Gutschein selbst dient nur der Visualisierung der verschenkten Leistung ohne Rechtsanspruch.
3) Der Anspruch aus dem jeweiligen Gutschein auf Personal Training und die Anzahl der Trainingseinheiten begründet sich durch die Bezahlung der für den jeweiligen Gutschein ausgestellten Rechnung gemäß § 6 Nr. 4).
4) Jeder Gutschein besitzt eine individuelle Nummer, durch die der Besteller und der Zahlungseingang überprüft werden können.
5) Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist nicht möglich.
6) Gutscheine haben eine Gültigkeit von 12 Monaten ab Rechnungsdatum.

§ 8 Ärztlicher Gesundheitscheck
Unabhängig von dem durch puls130 zu Beginn des ersten Trainingspaketes durchzuführende Fitnesscheck ist der Klient verpflichtet, seinen Gesundheitszustand, sofern erforderlich und ggf. auf Anraten des Personal Trainer bei einem Arzt seiner Wahl überprüfen zu lassen (Ärztl. Gesundheitsckeck, Unbedenklichkeitsbescheinigung) und das Ergebnis mit dem Personal Trainer persönlich, offen und wahrheitsgemäß zu besprechen. Bei der Terminabstimmung mit einer uns partnerschaftlich verbundenen Praxis ist puls130 jederzeit gerne behilflich.

§ 9 Nachträglich eintretende Veränderungen des Gesundheitszustandes
Der Klient ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während einer TE, dem Personal Trainer umgehend, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Im gegenseitigen Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der TE entschieden.

§ 10 Verschwiegenheit
puls130 ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen von seinen / über seine Klienten absolut vertraulich zu behandeln.

§ 11 Sorgfaltspflicht
1) Der Personal Trainer ist verpflichtet, vor Beginn der TE die trainingsgerechte Bekleidung und Ausrüstung des Klienten zu überprüfen und den Klienten in das bevorstehende Training, damit verbundene spezielle Risiken (neue, unbekannte Fitness-/ Trainingsgeräte/ Übungen usw.) und Besonderheiten (Streckenverlauf bei Outdoormaßnahmen) einzuweisen.
2) Während der TE ist der Personal Trainer verpflichtet, das Trainingsverhalten des Klienten stets zu überwachen und falls erforderlich zu korrigieren.
3) Besonders im Bereich Privat Guiding übernimmt der beauftragende Klient die volle Verantwortung für den adäquaten Zustand seiner Kleidung und seiner Ausrüstung.

§ 12 Haftung
1) Die Teilnahme des Klienten an den TE und an den Touren des Privat Guidings sowie an dem durch den Personal Trainer zu Beginn des ersten Trainingspaktes durchzuführenden Fitnesscheck (einschl. mögl. späterer Re-Check(s)), erfolgt stets freiwillig und ausnahmslos auf eigene Verantwortung / Gefahr.
2) Alle im Verlauf des Fitnesschecks und der Trainings/Touren seitens puls130 getätigten Äußerungen oder Folgerungen hinsichtlich des Gesundheitszustandes des Klienten sind ausschließlich als persönliche Feststellungen bzw. Hinweise zu werten. Sie stellen keine verbindliche medizinische Diagnose dar und sind im Bedarfsfall durch einen Arzt zu überprüfen.
3) Der Klient haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die er puls130 vorsätzlich oder grob fahrlässig hinzufügt.
4) Der Klient haftet ferner für Schäden, die er an durch puls130 zu Trainingszwecken zur Verfügung gestelltem Gerät vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
5) Der Klient haftet insbesondere auch für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig bei Inanspruchnahme Dritter verursacht.
6) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadenersatzansprüche jeglicher Art des Klienten oder sonstiger Personen, gleich aus welchen Rechtsgründen, gegen puls130 ausgeschlossen.
7) Puls130 haftet insbesondere nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, hervorgerufen durch Unfälle jeglicher Art, die der Klient in Vorbereitung auf eine TE/Tour, auf dem Weg zu / von einer TE/Tour, beim Transport zu / von einer TE/Tour sowie während der Durchführung einer TE/Tour erleidet.
8) puls130 haftet weiterhin nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, hervorgerufen durch Unfälle jeglicher Art, die der Klient infolge eigenständiger unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Durchführung des Trainings bzw. bei unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Benutzung eines Trainingsgerätes erleidet.
9) puls130 haftet nicht für eine Schädigung der Gesundheit des Klienten, wenn dieser seinen Pflichten gem. §§ 4, 7 und 8 nicht oder nur unzureichend nachkommt.
10) puls130 haftet ferner nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden die dem Klienten durch Netzwerkpartner von puls130 entstehen.

§ 13 Gültigkeit der Haftungsfreizeichnung
Eine Haftungsfreizeichnung von puls130 gemäß § 12 Nrn. 6 bis 10 gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Personal Trainers/Guides und für den Fall, dass die Schadenursache / Unfallursache auf eine Verletzung der Sorgfaltspflicht durch den Personal Trainer/Guides nach § 11 zurückzuführen ist. Personal Training ersetzt keine ärztlichen Maßnahmen, Physiotherapie oder sonstige Arten von Krankengymnastik.

§ 14 Vertragsauflösung / Kündigung
1) Der Vertrag kann sowohl vom Klienten als auch von puls130 mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. In diesem Fall besteht ein Rückerstattungsanspruch für die vom Klienten bereits bezahlten jedoch noch nicht in Anspruch genommenen TE. Eine gebuchte Tour kann nur aus wichtigem Grunde abgesagt werden. Es gilt § 5.
2) Die Kündigung kann in mündlicher und in schriftlicher Form erfolgen.